Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2017, 3018; IMRRS 2017, 1247; IVRRS 2017, 0483
IconAlle Sachgebiete
Rechtsanwalt muss zutreffend über Ablauf der Rechtsmittelfrist belehren!

BGH, Beschluss vom 18.07.2017 - VI ZR 52/16

Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber unterrichten, ob, in welchem Zeitraum, in welcher Weise und bei welchem Gericht gegen eine Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden kann (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 09.05.1989 - VI ZB 12/89; BGH, Beschlüsse vom 09.02.1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198; vom 20.05.1981 - IVb ZB 524/81, VersR 1981, 850; vom 30.05.1985 - III ZB 10/85, VersR 1985, 768). Diese Unterrichtung erfordert eine richtige Belehrung über den Zeitpunkt des Ablaufs der Rechtsmittelfrist (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 12.03.1969 - IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635, 636; vom 09.02.1977 - IV ZR 170/76, NJW 1977, 1198).*)

Dokument öffnen Volltext