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IBRRS 2021, 0140; IMRRS 2021, 0063; IVRRS 2021, 0030
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Keine Klageänderung in der Revision!

BGH, Urteil vom 14.12.2020 - VI ZR 573/20

Eine Klageänderung in der Revisionsinstanz ist grundsätzlich unzulässig.*)

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