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IBRRS 2019, 0337; IMRRS 2019, 0122; IVRRS 2019, 0043
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Einzelrichter kann keine Rechtsbeschwerde zulassen!

BGH, Beschluss vom 19.12.2018 - VII ZB 45/18

Lässt der Einzelrichter entgegen § 568 Satz 2 Nr. 2 ZPO selbst die Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zu, ist diese Entscheidung wegen Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG aufzuheben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, IBR 2016, 258; BGH, Beschluss vom 18.09.2018 - VI ZB 34/17, IBRRS 2018, 3621 = IMRRS 2018, 1313).*)

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Dokument öffnen IBR 2019, 1097 (nur online)