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IBRRS 2019, 2315; IMRRS 2019, 0849; IVRRS 2019, 0334
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Abnahme als Gegenstand einer Feststellungsklage?

BGH, Urteil vom 09.05.2019 - VII ZR 154/18

Die Frage, ob eine Abnahmeerklärung nicht erfolgt ist und deshalb die Abnahmewirkungen nicht eingetreten sind, kann gem. § 256 Abs. 1 ZPO Gegenstand einer negativen Feststellungsklage sein. Gleiches gilt für die Frage, ob die Abnahmewirkungen gem. § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB a.F. nicht eingetreten sind, weil keine Verpflichtung zur Abnahme besteht (Fortführung von BGH, IBR 1996, 316).*)

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Dokument öffnen IBR 2019, 528