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IBRRS 2022, 1765; IMRRS 2022, 0719; IVRRS 2022, 0251
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BGH ist kein Gericht i.S.v. § 613 Abs. 2 ZPO!

BGH, Beschluss vom 20.04.2022 - VII ZR 99/21

Der Bundesgerichtshof ist nicht Gericht im Sinne des § 613 Abs. 2 ZPO (Fortführung von BGH, Urteil vom 15.07.2014 - XI ZR 100/13 Rn. 12, NJW 2014, 3362 = IBRRS 2014, 2338).*)

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