BGH, Beschluss vom 07.01.2019 - VIII ZR 112/18
Die Beschwer des unterlegenen Vermieters bestimmt sich bei einer Klage auf Duldung der begehrten Modernisierungsmaßnahmen nach dem 3,5-fachen des infolge der Modernisierung zu erwartenden Jahresbetrags der Mieterhöhung.
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