Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 1095; IMRRS 2019, 0422; IVRRS 2019, 0157
IconAlle Sachgebiete
Anspruch rechtsfehlerhaft nicht beschieden: Welches Rechtsmittel?

BGH, Beschluss vom 05.03.2019 - VIII ZR 190/18

1. Nimmt eine Partei ausdrücklich auf die Klageschrift Bezug, sind sämtliche darin angekündigten Anträge gemäß § 297 Abs. 2 ZPO gestellt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich aus dem Verhandlungsprotokoll unmissverständlich ergibt, dass die Partei nur auf einen Teil der angekündigten Anträge Bezug genommen hat.*)

2. Wird ein prozessualer Anspruch (Streitgegenstand) rechtsfehlerhaft bewusst nicht beschieden, kommt eine Ergänzung des Urteils nach § 321 ZPO nicht in Betracht. Vielmehr muss die Nichtberücksichtigung eines prozessualen Anspruchs in diesem Falle mit dem jeweils statthaften Rechtsmittel - hier der Nichtzulassungsbeschwerde - angefochten werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 07.05.2007 - II ZR 281/05, WM 2007, 1270 Rn. 41 = IBRRS 2007, 3543 = IMRRS 2007, 1541; vom 20.09.2007 - I ZR 171/04, NJW-RR 2008, 851 Rn. 28 = IBRRS 2008, 0783; vom 01.06.2011 - I ZR 80/09, GRUR-RR 2012, 88 Rn. 7 = IBRRS 2011, 2406 = IMRRS 2011, 1753; jeweils mwN).*)

Dokument öffnen Volltext