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IBRRS 2017, 4235; IMRRS 2017, 1760
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Anforderung an Mietänderungserklärung bei der Indexmiete
BGH, Urteil vom 22.11.2017 - VIII ZR 291/16
Eine Mietänderungserklärung bei der Indexmiete erfordert gemäß § 557b Abs. 3 Satz 1, 2 BGB nicht die Angabe der prozentualen Veränderung der Indexdaten.*)