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IBRRS 2018, 2225; IMRRS 2018, 0798
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Gebäudeversicherung umgelegt: Auch Mietausfallkosten sind umlagefähig!

BGH, Urteil vom 06.06.2018 - VIII ZR 38/17

Haben die Mietvertragsparteien die Umlage der Kosten der Gebäudeversicherung (§ 2 Nr. 13 BetrKV) auf den Mieter vereinbart, sind auch die Kosten eines in der Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens umlagefähig.*)

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