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IBRRS 2019, 2633; IMRRS 2019, 0973; IVRRS 2019, 0380
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Wo sind Zahlungsverpflichtungen des Geschäftsführers zu erfüllen?

BGH, Beschluss vom 06.08.2019 - X ARZ 317/19

Für Ansprüche aus § 130a Abs. 1, 2 Satz 1 HGB ist gemäß § 29 Abs. 1 ZPO ein Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft begründet.*)

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