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IBRRS 2018, 2065; IMRRS 2018, 0748; IVRRS 2018, 0312
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Wann ist eine Divergenzvorlage im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren zulässig?

BGH, Beschluss vom 16.05.2018 - X ARZ 69/18

Im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren ist eine Divergenzvorlage nach § 36 Abs. 3 ZPO nur zulässig, wenn der Bundesgerichtshof das nächsthöhere gemeinschaftliche Gericht ist und sich die Bestimmungszuständigkeit des Oberlandesgerichts deshalb aus § 36 Abs. 2 ZPO ergibt; sie ist unzulässig, wenn das Oberlandesgericht selbst das im Rechtszug nächsthöhere Gericht und mithin nach § 36 Abs. 1 ZPO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts berufen ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 21.06.2000 - XII ARZ 6/00, NJW 2000, 3214).*)

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