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IBRRS 2020, 3787; IMRRS 2020, 1547
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Auch ein Verzicht auf ein nicht genutztes Wohnungsrecht ist eine Schenkung!

BGH, Urteil vom 20.10.2020 - X ZR 7/20

Der Verzicht auf ein dingliches Wohnungsrecht stellt grundsätzlich auch dann eine Zuwendung aus dem Vermögen des Wohnungsberechtigten dar, wenn dieser im Zeitpunkt des Verzichts an der Ausübung des Rechts dauerhaft gehindert ist.*)

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