BGH, Beschluss vom 10.04.2018 - XI ZR 468/17
Hat die Nichtzulassungsbeschwerde keine Aussicht auf Erfolg, liegen die Voraussetzungen einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung in entsprechender Anwendung von § 544 Abs. 5 Satz 2, § 719 Abs. 2 ZPO nicht vor.
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