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IBRRS 2020, 1645; IMRRS 2020, 1153
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Keine AGB-Kontrolle bzgl. einer Bereitstellungsprovision

BGH, Beschluss vom 24.03.2020 - XI ZR 516/18

Eine Klausel in einem Verbraucherdarlehensvertrag, die eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat vorsieht, ist als Preishauptabrede i.S.v. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle entzogen.

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