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IBRRS 2019, 3559; IMRRS 2019, 1318; IVRRS 2019, 0517
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Rechtsmittelbeschränkung = Rechtsmittelrücknahme?

BGH, Beschluss vom 21.11.2018 - XII ZB 243/18

Die Rücknahme einer wirksam eingelegten Beschwerde muss zwar nicht ausdrücklich, aber klar und unzweideutig erfolgen; bei Zweifeln ist der Erklärung des Beschwerdeführers die Bedeutung beizumessen, welche die geringeren verfahrensrechtlichen Folgen nach sich zieht.*)

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