Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 2385; IMRRS 2019, 0880; IVRRS 2019, 0346
IconAlle Sachgebiete
Gutachten unverwertbar: Rechtsmittelgericht muss weiteres Gutachten einholen!

BGH, Beschluss vom 03.07.2019 - XII ZB 62/19

Hält das Rechtsmittelgericht das erstinstanzlich eingeholte Sachverständigengutachten für unverwertbar oder gelangt es zu der Auffassung, dass das Gutachten keine ausreichende Grundlage für die zu treffende Entscheidung bietet, hat es zur Vorbereitung seiner Entscheidung ein weiteres oder - sofern dies ausreichend ist - ein ergänzendes Sachverständigengutachten einzuholen.

Dokument öffnen Volltext