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IBRRS 2019, 3043; IMRRS 2019, 1148
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Anwalt in eigener Sache muss für Vertretung sorgen!

BGH, Beschluss vom 21.08.2019 - XII ZB 93/19

Auch ein sich selbst vertretender Rechtsanwalt hat Vorkehrungen dafür zu treffen, dass im Falle seiner Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Verfahrenshandlungen vornimmt.*)

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