Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 2896; IMRRS 2020, 1177; IVRRS 2020, 0518
IconAlle Sachgebiete
Entscheidungserhebliche Tatsachenfeststellung fehlt: Grundsatzrevision unzulässig!

BVerwG, Beschluss vom 28.04.2020 - 4 B 39.19

1. Eine für die Vorinstanz nicht maßgebliche Rechtsfrage vermag die Zulassung der Revision nicht zu rechtfertigen.

2. Die Zulassung der Grundsatzrevision scheidet aus, wenn ein Berufungsgericht eine Tatsache nicht festgestellt hat, die für die Entscheidung der angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, sondern lediglich die Möglichkeit besteht, dass die Rechtsfrage nach Zurückverweisung der Sache aufgrund weiterer Sachaufklärung entscheidungserheblich werden könnte.

Dokument öffnen Volltext