BVerwG, Urteil vom 25.06.2020 - 4 CN 3.19
§ 47 Abs. 2a VwGO steht der Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nicht entgegen, über den ab dem 02.06.2017 entschieden wird. Dies gilt auch, wenn der Antrag vor dem 02.06.2017 und damit vor Außerkrafttreten der Norm gestellt worden ist.*)
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