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IBRRS 2021, 2734; IMRRS 2021, 1001; IVRRS 2021, 0426
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Erörterung mit nur einer Partei: Extremfall eines Gehörsverstoßes!

BVerwG, Beschluss vom 14.07.2021 - 5 B 23.20

Schließt ein Gericht die mündliche Verhandlung und erörtert die Sache dann mit einer Partei weiter, liegt ein erheblicher Verfahrensmangel vor, der regelmäßig ebenfalls einen Extremfall der Versagung rechtlichen Gehörs darstellt.

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