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IBRRS 2017, 3678; IMRRS 2017, 1535; IVRRS 2017, 0601
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Hinweise und Anregungen sind keine Befangenheitsgründe!

BVerwG, Beschluss vom 10.10.2017 - 9 A 16.16

Richterliche Hinweise und Anregungen sind Aufgabe des Richters und rechtfertigen grundsätzlich keine Befangenheitsablehnung. Dies gilt auch dann, wenn hierdurch die Prozesschancen einer Partei verringert werden. Jedoch darf sich das Gericht nicht durch Empfehlungen zur Fehlerbehebung zum Berater der Behörde machen.*)

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Dokument öffnen IBR 2018, 1026 (nur online)