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IBRRS 2020, 1395; IMRRS 2020, 0610; IVRRS 2020, 0255
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Erschließungsvertrag nichtig: Erstattungsanspruch verjährt in drei Jahren!

BVerwG, Urteil vom 27.11.2019 - 9 C 5.18

Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, der als Leistungskondiktion auf die Rückabwicklung eines für nichtig gehaltenen Erschließungsvertrags gerichtet ist, unterliegt grundsätzlich der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährung analog §§ 195, 199 Abs. 1 BGB.*)

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Dokument öffnen IBR 2021, 1054 (nur online)