Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 3919; IMRRS 2019, 1423; IVRRS 2019, 0558
IconAlle Sachgebiete
Keine Gerichtsstandsbestimmung bei ausschließlichem Gerichtsstand!

BayObLG, Beschluss vom 19.11.2019 - 1 AR 109/19

Dritte werden in den Anwendungsbereich des ausschließlichen Gerichtsstands gem. § 29a ZPO einbezogen, wenn sie aus dem Mietvertrag und nicht aufgrund eines selbständigen Vertrags hinsichtlich des Mietverhältnisses verpflichtet sind.

Dokument öffnen Volltext