BayObLG, Beschluss vom 18.07.2019 - 1 AR 37/19
Für die Gerichtsstandsbestimmung muss ein schutzwürdiges rechtliches Interesse vorliegen. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller erklärt, dass eine Entscheidung vorerst nicht (mehr) erforderlich ist.
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