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IBRRS 2019, 2289; IMRRS 2019, 0840; IVRRS 2019, 0331
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Wer keine Entscheidung braucht, der bekommt auch keine!

BayObLG, Beschluss vom 18.07.2019 - 1 AR 37/19

Für die Gerichtsstandsbestimmung muss ein schutzwürdiges rechtliches Interesse vorliegen. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller erklärt, dass eine Entscheidung vorerst nicht (mehr) erforderlich ist.

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