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IBRRS 2020, 0564; IMRRS 2020, 0206; IVRRS 2020, 0099
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Welches Gericht ist für Streit über Nießbrauch nach Aufhebung der WEG zuständig?

BayObLG, Beschluss vom 18.07.2019 - 1 AR 60/19

1. Eine Bestimmungsentscheidung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt über den Wortlaut der Norm hinaus auch dann noch in Betracht, wenn die Antragsgegner bereits vor einem Gericht verklagt wurden und einzelne von ihnen die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben.

2. Eine Zuständigkeit nach § 43 Nr. 5 WEG ist nicht gegeben, wenn die vormaligen Mitglieder der WEG um ein nach Aufhebung der WEG vereinbarten Nießbrauch streiten.

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