Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 2156; IMRRS 2020, 0910; IVRRS 2020, 0380
IconAlle Sachgebiete
Gerichtsstandsbestimmung gilt auch für bereits erhobene Widerklage

BayObLG, Beschluss vom 23.07.2020 - 1 AR 66/20

1. Die Erhebung einer Widerklage bei dem für die Hauptklage örtlich unzuständigen Gericht steht einer Gerichtsstandsbestimmung (§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) für die Klage nicht entgegen.*)

2. Mit Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Klage wird dieses unter den Voraussetzungen des § 33 ZPO auch für die bereits erhobene Widerklage zuständig.*)

Dokument öffnen Volltext