Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2018, 2056; IMRRS 2018, 0743
IconAlle Sachgebiete
Zertifiziert ist nicht öffentlich bestellt!

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.01.2018 - 3 K 3178/17

1. Zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts geeignet sind Verkehrswertgutachten nur dann, wenn sie von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wurden.*)

2. Zertifizierte Gutachter, auch wenn die Zertifizierungsstelle ihrerseits durch die Deutsche Akkreditierungsstelle zertifiziert ist, stehen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern nicht gleich.*)

Dokument öffnen Volltext