FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.11.2017 - 7 K 7252/15
Ernsthafte und nachhaltige Bemühungen liegen nicht vor, wenn die Wohnung nach den für die Entscheidung maßgeblichen Verhältnissen ohne finanzielle Gegenleistung für einen familienangehörenden Wunschmieter freigehalten wurde und keine nachgewiesenen Bemühungen entfaltet wurden, um die Wohnung am Markt anzubieten.
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