FG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2018 - 10 V 1958/18 A KV
1. Der Gesetzgeber hat auch für die Berufsgruppe der Steuerberater die Gefährdung der wirtschaftlichen oder persönlichen Existenz durch die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis bewusst in Kauf genommen.*)
2. Hat der Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH ohne Angabe eines Grundes die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert und ist die GmbH ihrer Verpflichtung zur zeitnahen vollständige Tilgung der Steuerschuld (im Streitfall: über 110.000 Euro) nicht nachgekommen, ist die Anordnung ihrer Eintragung in das Schuldnerverzeichnis - vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls - ermessensgerecht.*)
3. Die Finanzbehörde ist im Rahmen dieser Ermessensentscheidung nicht verpflichtet, den Gründen nachzugehen, die nach dem Vortrag der Schuldnerin zu den hohen Steuerschulden bzw. zu seiner Zahlungsunfähigkeit geführt haben sollen.*)
4. Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte kann nicht auf die Existenzgefährdung des Schuldners durch die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gestützt werden.*)
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