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IBRRS 2018, 3022; IMRRS 2018, 1099; IVRRS 2018, 0451
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Höhe der Geschäftsgebühr: Synergieeffekte sind zu berücksichtigen!

FG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2018 - 4 K 85/17

Erzielt ein Rechtsanwalt erhebliche Synergieeffekte durch gleichgelagerte Einspruchsverfahren, so ist die durch die Parallelität der Sachverhalte und rechtlichen Fragestellungen bedingte erhebliche Reduzierung des zeitlichen Aufwands im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände bei der Bemessung der Höhe der Geschäftsgebühr zu berücksichtigen.*)

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