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IBRRS 2019, 1677; IMRRS 2019, 0618; IVRRS 2019, 0237
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"Zuhause im Glück" - Renovierungsleistungen steuerpflichtig

FG Köln, Beschluss vom 28.02.2019 - 1 V 2304/18

Der Teilnehmer an der Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück" muss die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern.

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