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IBRRS 2019, 0348; IMRRS 2019, 0129; IVRRS 2019, 0048
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Büroraum in Eigentumswohnung ist kein selbständiges Wirtschaftsgut!

FG München, Beschluss vom 14.01.2019 - 15 V 2627/18

1. Wird innerhalb einer Eigentumswohnung zunächst ein Raum als betriebliches Arbeitszimmer festgelegt und bilanziert, entstehen dadurch keine zwei verschiedene selbständige Wirtschaftsgüter.

2. Der Verkauf der gesamten Eigentumswohnung mehr als zehn Jahre nach der Anschaffung, ist kein privates Veräußerungsgeschäft, das sonstige Einkünfte i.S.d. § 23 EStG darstellt.

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