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IBRRS 2017, 2937; IMRRS 2017, 1226; IVRRS 2017, 0473
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Sind Kosten für Heizungserneuerung und Schornsteinsanierung Sonderausgaben?

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.05.2017 - 1 K 310/16

Die Aufwendungen für die Erneuerung einer irreparabel defekten Heizungsanlage sind als Versorgungsleistungen abzugsfähig, soweit sie auf die Wohnung der Altenteiler entfallen und sich der Übernehmer im Übergabevertrag klar und eindeutig zum Erhalt der Heizungsanlage verpflichtet hat.*)

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