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IBRRS 2018, 3015; IMRRS 2018, 1094; IVRRS 2018, 0448
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Kurzfristige Vermietung an Prostituierte ist umsatzsteuerbefreit!

FG Niedersachsen, Urteil vom 22.08.2018 - 11 K 18/18

Die entgeltliche Überlassung von Wohnräumen an Prostituierte zur Ausübung ihrer Dienstleistungen ist nach § 4 Nr. 12 Satz 1 a UStG steuerbefreit (entgegen BFH, Urteil vom 17.12.2014 - XI R 16/11, BStBl. II 2015, 427).*)

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