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IBRRS 2020, 2093; IMRRS 2020, 0889; IVRRS 2020, 0372
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"Kündigungsvergütung" ist umsatzsteuerpflichtig (entgegen BGH, IBR 2008, 70)!

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2019 - 5 K 214/18

Wird der Werkvertrag nach teilweiser Erbringung der Werkleistung gekündigt, unterliegt auch der Anspruch aus § 649 Satz 2 BGB a.F. der Umsatzsteuer.*)

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