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IBRRS 2020, 2118; IMRRS 2020, 0897; IVRRS 2020, 0375
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Prozesskosten wegen Baumängeln sind keine außergewöhnliche Belastung!

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.05.2020 - 3 K 2036/19

Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

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