Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 2529; IMRRS 2019, 0927; IVRRS 2019, 0362
IconAlle Sachgebiete
Gebäude in Etappen errichtet: Keine Aufteilung für Vorsteuerberichtigung!

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.04.2019 - 6 K 1630/16

1. Bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes in Bauabschnitten liegt letztlich "ein Wirtschaftsgut" vor.

2. Indem die Verwaltung zum Zweck der Umsatzsteuerberichtigung nicht auf das "Wirtschaftsgut" (so ausdrücklich in § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG und § 44 Abs. 2 Satz 1 UStDV) sondern auf den "gesondert in Verwendung genommenen Teil des Wirtschaftsguts" abhebt (UStAE Abschnitt 15a.3 Abs. 2), entbehrt dies einer gesetzlichen Grundlage.

3. Wenn für Zwecke der Vorsteueraufteilung die gesamten Herstellungskosten dem gesamten Gebäude zuzuordnen sind und sodann ein sachgerechter Schlüssel - hier Flächenschlüssel - für die Aufteilung anzuwenden ist, so erscheint es konsequent und sachgerecht, für die Vorsteuerberichtigung ebenfalls auf die Herstellungskosten des gesamten Gebäudes abzustellen, zumal die Vorsteuerberichtigung ebenfalls aufgrund des Flächenschlüssels erfolgt.

Dokument öffnen Volltext