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IBRRS 2017, 3546; IMRRS 2017, 1473
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Gesellschaftsvertrag ist kein Nachweis der Vertretungsmacht!

KG, Beschluss vom 12.09.2017 - 1 W 326/17

Ein vor mehreren Jahren in notarieller Form geschlossener Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zum Nachweis einer von dem gesetzlichen Regelfall abweichend vereinbarten Vertretungsmacht im Verfahren vor dem Grundbuchamt nicht geeignet.*)

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