Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2018, 3688; IMRRS 2018, 1354; IVRRS 2018, 0565
IconAlle Sachgebiete
Miteigentümer darf Erbschein auch ohne Teilungsversteigerung beantragen!

KG, Beschluss vom 06.03.2018 - 19 W 25/18

Der Miteigentümer eines Grundstücks ist in entsprechender Anwendung des § 792 ZPO befugt, auch ohne laufendes Teilungsversteigerungsverfahren die Erteilung eines Erbscheins über den Nachlass der Erblasserin zu beantragen.*)

Dokument öffnen Volltext