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IBRRS 2019, 2035; IMRRS 2019, 0748; IVRRS 2019, 0288; VPRRS 2019, 0201
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Vergaberechtliche Schadensersatzansprüche: Wer ist für Klagen zuständig?

KG, Beschluss vom 18.06.2019 - 2 AR 22/19

1. Klagen, die auf Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstößen gerichtet sind, sind keine Bausachen, selbst wenn Bauleistungen i.S.d. § 100 Abs. 3 GWB vergeben werden.

2. Fehlt eine Zuständigkeitsbestimmung im Geschäftsverteilungsplan für solche Streitigkeiten, ist die allgemeine Zivilkammer funktional zuständig.

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