KG, Urteil vom 27.04.2018 - 7 U 98/15
1. Die alleinige Bezugnahme auf Anlagen in der Klageschrift ersetzt einen substanziierten und damit schlüssigen Sachvortrag nicht.
2. Eines richterlichen Hinweises zur Unschlüssigkeit bedarf es nicht, wenn der Kläger durch die Gegenseite zutreffend über die Sach- und Rechtslage unterrichtet ist.
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