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IBRRS 2023, 0699; IMRRS 2023, 0331
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Kündigungsfolgeschaden muss Corona-Pandemie berücksichtigen

KG, Urteil vom 21.11.2022 - 8 U 129/21

Im Rahmen des Kündigungsfolgeschadens ist zu berücksichtigen, dass der Betrieb des Mieters - so es nicht zur außerordentlichen Kündigung gekommen wäre - während der nach der außerordentlichen Kündigung verbleibenden Vertragslaufzeit durch hoheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beschränkt worden wäre.*)

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