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IBRRS 2020, 2932; IMRRS 2020, 1193; IVRRS 2020, 0528
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PDF-Dokument ohne eingebettete Schriften: Keine fristwahrende Berufung!

LAG Hessen, Beschluss vom 07.09.2020 - 18 Sa 485/20

1. Schriftsätze können bei Gericht als elektronisches Dokument über das besondere elektronische Anwaltspostfach unter Beachtung der für die Bearbeitung vorgegebenen geeigneten technischen Rahmenbedingungen eingereicht werden.

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3. Sind für die Darstellung des Dokuments notwendige Inhalte - z. B. Schriften - nicht vollständig in der Datei enthalten, ist der Schriftsatz formfehlerhaft übermittelt und wahrt keine Frist.

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