LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.04.2021 - 1 Sa 358/20
1. Kann nicht abschließend festgestellt werden, ob die Versendung eines fristgebundenen Schriftsatzes im elektronischen Rechtsverkehr gescheitert ist, wegen technischen Versagens der Kanzleisoftware mit vollintegrierten beA-Postfach oder aufgrund eines menschlichen Bedienfehlers, ist ohne weitere Anhaltspunkte von letzterem auszugehen.
2. Anhaltspunkte könnten beispielsweise Screenshots oder eine sonstige Auswertung von Metadaten der Kanzleisoftware sein.
Volltext