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IBRRS 2021, 2823; IMRRS 2021, 1034
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Schuldrechtliches Wegerecht zu Gunsten des Nachbarn?

LG Aachen, Beschluss vom 05.08.2021 - 3 S 2/21

1. Bei einem zu Gunsten von Bewohnern eines Nachbargrundstücks schuldrechtlich begründeten Wegerecht ist davon auszugehen, dass dieses nicht gekündigt und ohne Zustimmung der Nachbarn nicht aufgehoben werden darf.*)

2. Die schuldrechtliche Begründung eines Wegerechts steht dem Eintragungsgrundsatz nicht entgegen.*)

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