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IBRRS 2021, 1665; IMRRS 2021, 0596
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Namensschild bedeutet Mitbesitz!

LG Ansbach, Beschluss vom 22.12.2020 - 1 T 1379/20

Wer als Nichtmieter ein eigenes Namensschild an den Mieträumen anbringt, dokumentiert damit grundsätzlich auch (Mit-)besitz an dem Mietobjekt.

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