Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2018, 0101; IMRRS 2018, 0018
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Tiefgarage kann nicht einem Eigentümer per Beschluss zugewiesen werden

LG Aurich, Urteil vom 08.12.2017 - 4 S 159/17

1. Wohnungseigentümer können Beschlüsse nur in solchen Angelegenheiten fassen, in denen ihnen eine Beschlusskompetenz zusteht. Fehlt es an der Beschlusskompetenz ist der Beschluss nichtig.

2. Die Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zur Bewirtschaftung an einen Wohnungseigentümer unter Ausschluss der übrigen Wohnungseigentümer stellt keine Gebrauchsregelung gemäß § 15 WEG dar, sondern ändert § 13 Abs. 2 WEG und begründet ein Sondernutzungsrecht. Dieses kann nicht durch Mehrheitsbeschluss begründet werden.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IMR 2018, 1019 (nur online)