LG Baden-Baden, Beschluss vom 21.07.2021 - 3 T 45/21
Die Durchführung eines gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gerichteten selbständigen Beweisverfahrens über Mängel am gemeinschaftlichen Eigentum setzt nicht voraus, dass der antragstellende Wohnungseigentümer sich zuvor um einen Beschluss bemüht hat, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft ein Sachverständigengutachten zu den behaupteten Mängeln einholt.
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