LG Baden-Baden, Beschluss vom 12.07.2018 - 4 T 31/18
1. Die Nichtbeachtung der Räumungsfrist durch den Gerichtsvollzieher nach der GVGA führt nicht zur Unwirksamkeit der Räumungsmitteilung.
2. Eine gesetzliche Räumungsfrist ergibt sich aus der Möglichkeit für den Schuldner, Vollstreckungsschutz zu beantragen.
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