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IBRRS 2018, 3284; IMRRS 2018, 1202
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Sondereigentum: Betrieb einer Wurstbude ist erlaubt!

LG Berlin, Urteil vom 11.09.2018 - 55 S 130/17 WEG

1. Zur Zulässigkeit des Betriebs einer Wurstbude/eines Imbisses in Sondereigentumseinheiten.*)

2. Zur zulässigen Anbringung von Werbeelementen an der Außenfassade mit Zustimmung des Verwalters .*)

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Dokument öffnen IMR 2018, 519