LG Berlin, Urteil vom 11.09.2018 - 55 S 130/17 WEG
1. Zur Zulässigkeit des Betriebs einer Wurstbude/eines Imbisses in Sondereigentumseinheiten.*)
2. Zur zulässigen Anbringung von Werbeelementen an der Außenfassade mit Zustimmung des Verwalters .*)
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